Schulamt, das

[1673] Das Schulamt, des -es, plur. die -ämter. 1) Ein Amt bey einer Schule; von geringen Schulen oder Ämtern der Schuldienst. 2) Ein Kammeramt, dessen Einkünfte zum Unterhalte einer Schule bestimmt sind; dergleichen in Meißen das Schulamt Grimma und in dem Thüringischen Kreise das Schulamt Pforta sind. Ersteres wird von einem Schulverwalter verwaltet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1673.
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