Schulamt

[450] Schulamt, 1) die Stelle eines öffentlichen Schullehrers; 2) bei Schulen, welche große Besitzungen, an Grundstücken od. Renten haben, die Behörde, weiche diese Besitzungen verwaltet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 450.
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