Schuldigen

[1676] * Schuldigen, verb. reg. act. welches jetzt veraltet ist, aber noch mehrmahls in der Deutschen Bibel vorkommt, wo es so wohl Schuld geben, beschuldigen, anklagen, als auch eines Verbrechens überführen bedeutet. Wo einer den andern schuldiget, um einigerley Unrecht, 2 Mos. 22, 9. Darum schuldige ich mich und thue Buße, Hiob 42, 6, erkenne mich für schuldig. Schuldige[1676] sie Gott und strafe, Ps. 5, 11, überzeuge sie ihrer Schuld. Siehe Beschuldigen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1676-1677.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: