Schuldiger, der

[1677] * Der Schuldiger, des -s, plur. ut nom. sing. ein wider die Analogie und Regel gebildetes Hauptwort von schuldig, welches in der Deutschen Bibel vorkommt, außer derselben aber auch nicht gewöhnlich ist, so wohl denjenigen zu bezeichnen, welcher uns eine Pflicht zu leisten schuldig ist, als auch in engerer Bedeutung, welcher uns eine Geldsumme schuldig ist, den Schuldner. Wie wir vergeben unsern Schuldigern. Dem Mahnenden soll es gehen, wie dem Schuldiger, Es. 14, 2. Die Schuldiger treiben, Kap. 58, 3. Der Regel nach müßte es heißen der Schuldige, oder ein Schuldiger, obgleich in der zweyten Hauptbedeutung des Beywortes schuldig dieses Hauptwort nicht leicht gebraucht wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1677.
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