[1677] Schuldlos, -er, -este, adj. et adv. von Schuld, ein Verbrechen, Vergehen, von demselben frey; wo es besonders in der edlern Schreibart für unschuldig gebraucht wird. So verstreichet dem Landmanne der Morgen in schuldlosen Freuden, Zachar. So auch die Schuldlosigkeit für Unschuld.