Schuldmann, der

[1677] Der Schuldmann, des -es, plur. die -männer, und Schuldleute, ein nur im gemeinen Leben übliches Wort, einen Schuldner, besonders von geringem Stande, zu bezeichnen. Schuldmann wird alsdann wohl von beyden Geschlechtern, der Plural Schuldmänner nur allein von dem männlichen, Schuldleute aber von beyden, oder auch von Personen ohne Bestimmung des Geschlechts gebraucht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1677.
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