[16]Die Seeräuberey, plur. die -en, die Räuberey zur See, die gewaltthätige Wegnahme fremden Eigenthumes zur See ohne alle Vollmacht. Seeräuberey treiben. Auch dergleichen Handlung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 16.