Spanbrief, der

[159] Der Spanbrief, des -es, plur. die -e, ein nur noch in einigen Oberdeutschen Gerichten übliches Wort, einen gerichtlichen Befehl zu bezeichnen, vermittelst dessen der Gläubiger in die liegenden Gründe seines Schuldners gesetzet, oder die Execution in die Güter des Schuldners erkannt wird. Der Nahme rühret von dem ehemahligen Gebrauche her, da man zum Zeichen der erlaubten Execution einen Span gerichtlich aus dem Hause des Schuldners hieb und ihn dem Gläubiger gab, daher diese Handlung im mittlern Lat. auch Festucario und Exsestucatio genannt wurde.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 159.
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