[235] Das Sprêngwêrk, des -es, plur. die -e. 1. Bey den Schlössern, ein Gitter, dessen Felder mit Verzierungen von allerley Figuren ausgefüllet werden, und zu deren Verfertigung die Sprenggabel eines der nöthigsten Werkzeuge ist. Vielleicht von 1 Sprengen, krumm biegen, weil die Verzierungen gemeiniglich aus krumm gebogenen eisernen Stäben bestehen. Oder vielmehr von dem in einigen Oberdeutschen Gegenden noch üblichen Zeitworte sprenken, mit einem Gitter verwahren, so daß Sprengwerk ein jedes Gitterwerk bedeuten, und mit sprenken von Riegel, Ranke u.s.f. abstammen würde. 2. In der Zimmermannskunst, diejenige Verbindung langer Balken, wo unter denselben Strebebänder angebracht werden; zum Unterschiede von einem Hängewerke, S. dieses Wort. Vielleicht auch von dem gesprengten, d.i. krumm gehauenen Balken, mit welchem der Hauptbalken verzahnet wird; oder auch von sprengen, so fern es figürlich auch streben, der Biegung widerstehen bedeuten kann.