[260] Die Staatskanzelley, plur. die -en, in verschiedenen Staaten ein Nahme derjenigen Kanzelley, welche sich mit Ausfertigung der Staatssachen beschäftiget, und deren Vorgesetzter der Staatskanzler genannt wird; zum Unterschiede von einer Hofkanzelley, Lehenskanzelley, Kriegskanzelley u.s.f. Von 2 Staat 3.