Staatskanzelley, die

[260] Die Staatskanzelley, plur. die -en, in verschiedenen Staaten ein Nahme derjenigen Kanzelley, welche sich mit Ausfertigung der Staatssachen beschäftiget, und deren Vorgesetzter der Staatskanzler genannt wird; zum Unterschiede von einer Hofkanzelley, Lehenskanzelley, Kriegskanzelley u.s.f. Von 2 Staat 3.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 260.
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