[269]Der Stadtanwalt, des -es, plur. die -e, in einigen Städten, z.B. zu Straßburg, eine obrigkeitliche Person in und bey der Stadt, welche sich vor dem Bürgermeister befindet, und das Haupt des innern Stadtrathes ist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 269.