[269] Der Stadtkämmerer, des -s, plur. ut nom. sing. derjenige, welcher den Einnahmen und Ausgaben einer Stadt und ihres gemeinen Wesens vorgesetzt ist und Rechnung darüber führet. S.[269] Kämmerer. Daher die Stadtkämmerey, dessen Amt und Würde, ingleichen der Ort, wo sich derselbe mit den ihm untergebenen Officianten versammelt.