Stadtkämmerer, der

[269] Der Stadtkämmerer, des -s, plur. ut nom. sing. derjenige, welcher den Einnahmen und Ausgaben einer Stadt und ihres gemeinen Wesens vorgesetzt ist und Rechnung darüber führet. S.[269] Kämmerer. Daher die Stadtkämmerey, dessen Amt und Würde, ingleichen der Ort, wo sich derselbe mit den ihm untergebenen Officianten versammelt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 269-270.
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