[271] Der Stádtvōgt, des -es, plur. die -vögte, ein Voigt, Advacatus, welcher in einer Stadt oder über dieselbe zu gebiethen hat, zum Unterschiede von einem Landvogte; da es denn nach dem verschiedenen Gebrauche des Wortes Vogt auch verschiedene Arten von Stadtvögten gibt. Siehe das erstere. Daher die Stadtvogtey, die Würde, das Amt eines Stadtvogtes; ingleichen dessen Gebieth, wie auch dessen Wohnung.