[664] Stadtvogt, 1) sonst ein hoher Beamter, welcher über eine Stadt u. deren Umgegend zu befehlen hat; 2) jetzt an manchen Orten ein Mitglied des Rathscollegiums; 3) städtischer Polizeioffiziant. Daher Stadtvogtei, das Gefängniß der städtischen Gerichts- u. Polizeibehörde, z.B. in Berlin.