[298] Das Stapelrêcht, des -es, plur. inusit. 1. * Das Recht, Jahrmärkte zu haben, und Handlung zu treiben, von ganzen Orten; eine im Hochdeutschen unbekannte Bedeutung. 2. Im engern Verstande, das Recht, welches ein Ort hat, daß alle oder doch gewisse durch denselben, oder den ihm angewiesenen Bezirk gehende Waaren eine Zeitlang daselbst zum Verkaufe niedergelegt werden müssen; die Stapelgerechtigkeit, die Niederlage, das Niederlagsrecht, im Oberd. das Staffelrecht, in Cöln das Vent-Recht, von dem Lat. venum, feil, oder vendere, verkaufen.