Stapelrecht

[692] Stapelrecht, 1) so v.w. Stapelgerechtigkeit; 2) das Recht, daß an einen Ort gebrachte Waaren nur durch Schiffer od. Fuhrleute dieses Ortes weiter gebracht werden dürfen. Stapelstadt (Stapelplatz), eine Stadt, welche die Stapelgerechtigkeit genießt. Stapelwaare, so v.w. Stapelbare Waare.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 692.
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