[353] Die Stêrbelehen, plur. ut nom. sing. oder vollständiger die Stêrbelehenwaare, plur. die -n, in einigen Gegenden, diejenige Lehen oder Lehenwaare, welche der Lehensherr nach des Erblassers Tode aus dem Lehengute bekommt, und welche von der Erbelehen, Annehmelehen oder Lehenwaare im strengern Verstande, welche die Erben bey dem Antritte eines solches Gutes erlegen, noch verschieden ist. In einigen Gegenden, z.B. im Culmbachischen, heißt sie der Sterbehandlohn, (S. Handlohn) in andern die gesammte Lehen.