[942]Sterbelehen (Sterblehnware), Abgabe, die bei einem durch den Tod herbeigeführten Wechsel in der Person des Lehns-, bez. Gutsherrn oder des Beliehenen entrichtet werden mußte. Vgl. Laudemium.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 942.