[371] Die Stiefgeschwister, sing. inusit. durch eine zweyte Heurath zusammengebrachte Geschwister, Personen, welche durch die zweyte Heurath ihrer Ältern oder Eines Theiles derselben in dieses Verhältniß versetzt worden; Halbgeschwister, zum Unterschiede von vollbürtigen oder leiblichen Geschwistern. Es ist ein Collectivum, welches die Stiefbrüder und Stiefschwestern unter sich begreift. S. Stief.