Stiefgeschwister, die

[371] Die Stiefgeschwister, sing. inusit. durch eine zweyte Heurath zusammengebrachte Geschwister, Personen, welche durch die zweyte Heurath ihrer Ältern oder Eines Theiles derselben in dieses Verhältniß versetzt worden; Halbgeschwister, zum Unterschiede von vollbürtigen oder leiblichen Geschwistern. Es ist ein Collectivum, welches die Stiefbrüder und Stiefschwestern unter sich begreift. S. Stief.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 371-372.
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