[28] Stiefgeschwister, 1) Kinder, die nur den Vater oder nur die Mutter gemeinsam haben, sogen. Halbgeschwister. Diese sind miteinander im zweiten Grade der Seitenlinie verwandt. 2) Kinder, die weder den Vater noch die Mutter gemeinsam haben, also aus frühern Ehen der Eltern in die neue Ehe mitgebracht wurden, sogen. zusammengebrachte Geschwister; diese sind untereinander weder verwandt noch verschwägert.