[421]Der Strandbediente, des -n, plur. die -n, in Preußen, obrigkeitliche Bediente, welche die Aufsicht über die Einsammlung des von der See an den Strand geworfenen Bernsteines haben; wohin z.B. die Strandreiter gehören.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 421.