[901]Strandbediente, in Preußen Beamtete, welche die Aufsicht über die Einsammlung des von der See an den Strand geworfenen Bernsteins haben. Dazu gehören auch die Strandreiter u. die Strandverwalter.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 901.