[515]Der Tafeldêcker, des -s, plur. ut nom. sing. an den Höfen, und in vornehmen großen Haushaltungen, ein Bedienter, dessen Amt es ist, die Tafel zu decken, und das leinene Tischgeräth in seiner Aufsicht zu haben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 515.