[618]Die Todtenflagge, plur. die -n, in der Seefahrt, eine Flagge, welche zum Zeichen, daß eine vornehme Leiche auf dem Schiffe ist, auf die Hälfte des Mastes gesteckt wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 618.