Todtenflagge

[652] Todtenflagge, eine Flagge, welche auf die halbe Höhe des Mastes gesteckt wird, zum Zeichen, daß sich die Leiche einer vornehmen Person auf dem Schiffe befindet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 652.
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