Trugschluß, der

[707] Der Trūgschlúß, des -sses, plur. die -schlüsse, ein von einigen eingeführtes Wort, einen irrigen, fehlerhaften Schluß zu bezeichnen. Da Trug allemahl im harten Verstande von einer böslichen Hintergehung gebraucht wird, so ist der Ausdruck nicht glücklich[707] gewählet. Zwar hat triegen diesen Nebenbegriff des böslichen Vorsatzes nicht; aber alsdann müßte es Triegeschluß heißen. Am schicklichsten wäre, wenn man ja ein einziges Wort haben wollte, Fehlschluß.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 707-708.
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