Unbillig

[837] Unbillig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von billig. 1) Dem unvollkommenen Rechte anderer zuwider und darin gegründet. Unbillig mit jemanden umgehen. Eine unbillige Strafe. Ein unbilliger Preis. Jemanden unbillig hassen, ohne rechtmäßige Ursache. Unbilliger Weise. 1) Geneigt, Fertigkeit besitzend, den unvollkommenen Rechten anderer zuwider zu handeln. Ein unbilliger Mann.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 837.
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