[837]Die Unbilligkeit, plur. die -en. 1) Die Eigenschaft, da ein Ding oder eine Handlung unbillig ist, ingleichen die Fertigkeit, den unvollkommenen Rechten anderer zuwider zu handeln, ohne Plural. 2) Eine unbillige Handlung selbst; mit dem Plural.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 837.