Ungewissenhaft

[865] Ungewissenhaft, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von gewissenhaft, den Gebrauch des allgemeinen Gewissens, besonders des vorher gehenden, vorsetzlich unterlassend und darin gegründet. Ein ungewissenhafter Mann. Ein ungewissenhaftes Verfahren. Daher die Ungewissenhaftigkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 865.
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