[865] Ungewissenhaft, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von gewissenhaft, den Gebrauch des allgemeinen Gewissens, besonders des vorher gehenden, vorsetzlich unterlassend und darin gegründet. Ein ungewissenhafter Mann. Ein ungewissenhaftes Verfahren. Daher die Ungewissenhaftigkeit.