Untergraben

[909] Untergráben, verb. regul. act. ich untergrabe, untergraben, zu untergraben, unter etwas graben, besonders, um dessen Einsturz zu bewirken. Ein Haus, einen Berg untergraben. Die Mauern sollen untergraben werden, Jer. 51, 58. Figürlich untergräbt man ein Gesetz, das Wohl des Staates, jemandes Glückseligkeit u.s.f. wenn man insgeheim und nach und nach an ihrer Zernichtung, an ihrem Umsturz arbeitet. So auch die Untergrabung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 909.
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