[254]Untergraben, 1) unter einem Gegenstande die Erde herausgraben; dies war bei den Balagerungen der Alten ein Mittel die Städtemauern zum Einstürze zu bringen; 2) so v.w. Miniren.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 254.