[911] Das Unterhaus, des -es, plur. die -häuser. 1. Der untere Theil eines Hauses, ingleichen, ein tiefer oder niedriger gelegenes Haus; beydes nur selten, und im Gegensatze des Oberhauses. 2. In dem Parlamente in England ist es die Versammlung der Gemeinen, und der Ort, wo sie sich versammeln, das Haus der Gemeinen, das Unter-Parlament; gleichfalls im Gegensatze des Oberhauses.