[915] Der Unterläufer, des -s, plur. ut nom. sing. ein nur in einigen Fällen übliches Wort. 1. Ein untergeordneter, einem andern nachgeordneter Läufer; in welchem Verstande in dem Salzwerke zu Halle gewisse Knechte, welche im Nothfalle anstatt der Gerenthner die Sohle in die Kothen laufen oder tragen, Unterläufer genannt werden. Figürlich ist in einigen Gegenden besonders Nieder-Deutschlandes, ein Unterläufer derjenige, der sich unbefugt einer fremden Handlung anmaßet, sich unbefugt unter andere Handelsleute und in Handelssachen mischet, da denn auch wohl ein Schleichhändler, ingleichen ein Schiff, welches verbothene Handlung treibt, ein Unterläufer genannt wird. Es ist in dieser Bedeutung nach dem Engl. Interloper gebildet, welches in eben diesem Verstande üblich ist, Franz. Interlope oder Entrelope,[915] von to interlope, sich unbefugt in eine fremde Handlung mischen.