Unterlaufen

[915] Unterlaufen, verb. irreg. act. & neutr. S. Laufen. 1. Únterlaufen; ich laufe unter, bin untergelaufen, unter zu laufen; als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn; unter etwas laufen, mit dessen Verschweigung, in welchem Verstande es doch nur selten gebraucht wird. In der figürlichen R.A. mit unter laufen, sich mit unter andern Dingen befinden, ingleichen, unter mehrern bessern Dingen eben derselben Art unbemerkt bleiben, schreibt man es lieber getheilt, so daß unter nicht sowohl das Vorwort, als vielmehr das Nebenwort, ist.

2. Unterláufen, ich unterlaufe, unterlaufen, zu unterlaufen, als ein Activum, unter etwas laufen, mit dessen Meldung im Accusativ, wo es doch auch nur in einigen bereits eingeführten Fällen üblich ist. (1) Jemanden den Degen unterlaufen, unter den gezogenen Degen eines andern laufen oder springen, und ihn dadurch wehrlos machen; eine schon lange übliche Bedeutung.


Sy wolten gleich geschossen han,

Da übereylt sie der theuer Mann

Vnnder lieff in alle ir wer (Gewehr),

Theuerd. Kap. 87.


Die Jäger unterlaufen den Auerhahn, wenn sie in der Balz, indem er auf dem Baume sitzet und schleifet (eine Art seiner Stimme), unvermerkt unter ihn laufen oder springen, um ihm mit dem Schusse beyzukommen; welches auch unterspringen, ingleichen abspringen genannt wird. (2) Die Haut ist mit Blut unterlaufen, wenn sich ausgetretenes Geblüt unter die Haut verbreitet hat. Die Striemen sind mit Blut unterlaufen.

Anm. Ehedem sagte man auch einen Streit unterlaufen, sich darein legen, ihn schlichten; vermuthlich, als eine Figur der vorigen ersten Bedeutung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 915.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika