Untertauchen

[929] Úntertauchen, verb. reg. act. et neutr. welches im letztern Falle das Hülfswort haben erfordert; ich tauche unter, untergetaucht, unter zu tauchen; unter das Wasser tauchen, mit dessen Verschweigung. Jemanden untertauchen, als ein Activum, ihn unter das Wasser tauchen. Die Änten, die Täucher tauchen unter, als ein Neutrum, wenn sie sich unter das Wasser lassen; wofür man auch reciproce sagt, sich untertauchen. So auch das Untertauchen, und in activer Bedeutung auch wohl die Untertauchung. Nieders. unnerduken.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 929.
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