[262] Untertauchen, 1) von Gegenständen, welche specifisch schwerer sind als das Wasser, od. eine andere Flüssigkeit, nicht von derselben auf der Oberfläche getragen werden; 2) mit Gewalt einen Gegenstand unter die Oberfläche des Wassers bringen. Auf Schiffen wird das U. bisweilen als eine Strafe angewendet, s.u. Kielholen 2). Wasservögel haben meist die Geschicklichkeit, daß sie sich unter das Wasser begeben können, ein Stück unter demselben fortschwimmen u. an einer andern Stelle wieder auf die Oberfläche kommen; vgl. Taucher.