Unweigerlich

[948] Unweigerlich, adj. et adv. mit keiner Weigerung verbunden, ohne alle Weigerung, bey einigen auch Unverweigerlich. Unverweigerlichen Gehorsam leisten. Noch häufiger als ein Nebenwort. Dem Befehle unweigerlich gehorchen. In passiver Bedeutung, welche bey Wörtern dieser Art die gewöhnlichste ist, was nicht geweigert, oder verweigert werden kann, ist es nicht üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 948.
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