[951] Die Unwissenheit, plur. car. das Abstractum des vorigen Wortes, und der Gegensatz des veralteten Wissenheit, welcher doch nur in den beyden letzten Bedeutungen des vorigen Wortes üblich ist. 1. Die Abwesenheit der Wissenschaft oder Kenntniß von einer Sache. In diesem Stücke gestehe ich meine Unwissenheit. Die Unwissenheit der Rechte, besser in den Rechten. Die Unwissenheit des Gesetzes, Mangel der Erkenntniß desselben. Aus Unwissenheit sündigen, aus Unwissenheit sowohl des Gesetzes, als auch der Handlung. Es ist aus Unwissenheit geschehen. Daher Unwissenheitssünden, in der Theologie, welche aus Unwissenheit begangen werden. 2. In engerer und harter Bedeutung ist die Unwissenheit die Abwesenheit nützlicher Erkenntniß solcher Wahrheiten, welche unser Verhalten bestimmen müssen, besonders, wenn diese Abwesenheit vorsetzlich oder verschuldet ist. Unter dem großen Haufen herrscht noch eine große Unwissenheit.
Schon bey dem Notker Unuuizzenheit, bey dem Ottfried mit einem andern Suffixo Unuuizzi.