Urgicht, die

[961] Die Urgicht, plur. die -en, ein altes nur noch in den Rechten mancher Gegenden übliches Wort, das Bekenntniß eines Missethäters, besonders dessen Bekenntniß auf der Folter zu bezeichnen. Das einfache Gicht, von gihan, gehan, bekennen, ist längst veraltet. Wachter glaubt, daß ur hier so viel als vor, und Urgicht ein vor dem Richter abgelegtes Bekenntniß bedeute; wahrscheinlicher, und der Analogie anderer Wörter gemäßer, erklärt Frisch die Partikel hier durch vor, zumahl da Vergicht für Bekenntniß in den vorigen Jahrhunderten, so wie verjahen und vergichten für bekennen, mehrmahls vorkommt. Wer myn vergicht vor den Lüten, des vergich ych vor mynen himlischen Vater, in einer alten handschriftl. Übersetzung der Bibel bey dem Frisch. So daß Urgicht eigentlich ein jedes Bekenntniß bedeutet. Siehe auch 1 Gicht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 961.
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