Urgicht

[284] Urgicht, das Geständniß. welches ein der Tortur (s.d.) unterworfen gewesener Inculpat, nach Entfernung aus der Marterkammer, bei nochmaligem Verhör durch den Richter wiederholt abgelegt hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 284.
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