Verantwortlich

[988] Verantwortlich, adj. et adv. in der ersten Bedeutung des vorigen Zeitwortes, was sich verantworten, als Handlung vertheidigen lässet. Es ist in dem Gegensatze unverantwortlich üblicher, als für sich allein. So auch die Verantwortlichkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 988-989.
Lizenz:
Faksimiles:
988 | 989
Kategorien: