Verdämmen

[1007] Verdämmen, verb. regul. act. 1. Mit einem Damme verschließen, versperren; zudämmen. Einen Weg, den Ausfluß eines Baches verdämmen. 2. Durch Dämmen, d.i. stampfen und stoßen, versperren oder einschließen, eine nahe verwandte Bedeutung, in welcher es in der Geschützkunst üblich ist, wo die Kammer in dem groben Geschütze, die Kugel in dem Geschütze verdämmet werden. So auch die Verdämmung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1007.
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