[1008] Die Verdammniß, plur. car. der Zustand, da jemand verdammt, d.i. für einen Übertreter eines Strafgesetzes erkläret, und der verdienten Strafe übergeben wird; ein nur in der theologischen Schreibart von der Bestrafung nach diesem Leben übliches Wort. Die ewige Verdammniß. Der Weg, der zur Verdammniß führet, Matth. 7, 13. Darum werdet ihr desto mehr Verdammniß empfahen, Kap. 23, 14. Sie sind in gleicher Verdammniß, sagt man wohl noch im gemeinen Leben, d.i. sie haben einerley Strafe verdient. Da die mit -niß zusammen gesetzten Wörter bald weiblichen, bald auch ungewissen Geschlechtes sind, so wird auch dieses in einigen Gegenden in dem letztern gebraucht, welches auch einige Mahl in der Deutschen Bibel vorkommt. Das Verdammniß und der Tod sprechen, Hiob 28, 22. Welcher Ende ist das Verdammniß, Phil. 3, 19. Indessen ist im Hochdeutschen das weibliche am üblichsten. S. -Niß.