Verdammung, die

[1008] Die Verdammung, plur. inusit. die Handlung des Verdammens; am häufigsten noch in der theologischen Bedeutung. Daher das Verdammungsurtheil, auch in gerichtlichem Verstande, das Urtheil, worin und wodurch jemand verdammt, d.i. für straffällig erkläret wird. Schon bey dem Notker Ferdamnunga.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1008.
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