[1008] Die Verdammung, plur. inusit. die Handlung des Verdammens; am häufigsten noch in der theologischen Bedeutung. Daher das Verdammungsurtheil, auch in gerichtlichem Verstande, das Urtheil, worin und wodurch jemand verdammt, d.i. für straffällig erkläret wird. Schon bey dem Notker Ferdamnunga.