[1018] Verdorren, verb. reg. welches in doppelter Gestalt vorkommt. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, dürre werden, d.i. die zu seiner Erhaltung nöthige Feuchtigkeit nach und nach völlig verliehren. Das Gras, die Blume, ein Gewächs, ein Baum verdorret. Ein Mensch mit einer verdorreten Hand, Marc. 3, 1. 3. Vor Hitze verdorren.
2. * Als ein Activum, dürre machen; eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung, in welcher es eigentlich verdörren lauten müßte, S. Dörren. Die Flamme wird seine Zweige verdorren, Hiob 15, 30; dürre machen.
Daher die Verdorrung in der Bedeutung der ersten Form, obgleich die Neutra nur selten Verbalia auf ung verstatten.
Bey dem Ottfried irthorren, bey dem Notker erdorren, im Tatian aber schon furthorran.