[1018] Verdrängen, verb. reg. act. fortdrängen, wegdrängen, durch drängen von einem Ort oder Stelle wegschaffen. Jemanden verdrängen, ihn von seinem Platze drängen. Ingleichen in weiterer Bedeutung durch seine Gegenwart, Veranlassung, seines Platzes, und in noch weiterm Verstande, seines Vortheiles berauben. Man wird verdrängt, wenn man seinen Platz, seine Stelle, eine Würde u.s.f. einem andern überlassen muß. Jemanden von seinem Amte verdrängen. So auch die Verdrängung.
In eben demselben Verstande gebraucht man auch das irreguläre verdringen, S. dasselbe.