Vereiden

[1023] Vereiden, verb. reg. act. durch einen Eid verbinden, verpflichten.


Wird sie sich falsch vereiden?

Opitz.


Am häufigsten active, einen andern durch einen Eid verbinden, in Eid nehmen. Die Truppen vereiden, sie den Eid der Treue[1023] schwören lassen. Einen Zeugen vereiden. So auch die Vereidung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1023-1024.
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